

Der Kreation von Namen liegen die Ausgangspunkte des Marketings zu Grunde und nicht die des Markenrechts oder des Handelsnamensrechts.
Trotzdem spielt das rechtliche Element im gesamten Namensfindungsprozess eine wichtige Rolle. Es ist allgemein bekannt, dass das Markenrecht und das Handelsnamenrecht der Wahl und Nutzung eines Namens Einschränkungen auferlegt.
In unserer Arbeit geht es nun gerade um die Möglichkeiten, die das Markenrecht implizit und explizit bietet.
Die am meisten vorkommenden Prüfungen:
Erst nach Abschluss der Prüfungen erfolgt die Registrierung.
Zigila bietet eine optimale Integration dieser Marketingaspekte und der rechtlichen Aspekte. Ihre Ansprechpartner kennen sich im Bereich Marketing und Recht aus und können entsprechende Analysen und Informationen erstellen.
Zigila kann die rechtlichen Prüfungen und Registrierungen von Anfang bis zum Ende koordinieren ohne selbst als ausführende Instanz aufzutreten. Auf diese Weise wird eine objektive und professionelle Prüfung garantiert, um die sich der Auftraggeber selbst nicht kümmern muss. Prüfungen und Registrierungen können weltweit vorgenommen werden.
Wir arbeiten mit den Markenagenturen Shield Mark in Amsterdam und Knijff in Weesp zusammen. Selbstverständlich können Sie auch eine eigene Markenagentur mit diesen Prüfungen beauftragen.
Für Zigila ist ein Auftrag erst abgeschlossen, wenn auch die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind!
Zigila überträgt dem Auftraggeber alle Rechte des endgültigen Namens. Mit anderen Worten: Es erwarten Sie im Nachhinein keine unangenehmen finanziellen Überraschungen.
Klicken Sie für weitere Informationen zu Shield Mark und Knijff die Rubrik Netzwerk an.